Montag, 18. Januar 2010

Mediengetwitter am 8.1. 2010 zum Thema „Internetkriminalität“: der Inhalt

Bemerkung: Die Inhalte wurden teilweise zusammengefasst; oft war das nicht möglich im vorliegenden Beitrag, da dadurch inhaltliche Verfälschungen resultierten.

Nach der Begrüssung interner und externer Gäste stellen sich die Kriminalbeamten vor:

Bruno Metzger: Chef der Sicherheitsberatung und somit in der Prävention tätig, ist im Netz am arbeiten; Prävention geschieht zum Teil übers Internet, auch direkt bei Kindern, Erziehenden.
Martin Mühlemann: ist Ermittler, er geht Internetkriminalität im Pornographiebereich, besonders Kinderporno nach; auch Erpressung wären mögliche relevante Delikte der Internetkriminalität.

Wirtschaftsdelikte sind jedoch nicht bei den beiden Beamten angesiedelt. Genereller Tip: ein Code fürs Internetbanking zu knacken ist bei Sicherheitslücken möglich, grundsätzlichen Gefährdungen setzt man sich aus, wenn man Emails öffnet, dessen Absender nicht klar und/oder vertrauenswürdig ist; die Beamten verweisen auf Trojaner, die Tastaturanschläge ausspionieren; sie empfehlen, für das Internetbanking einen anderen PC zu verwende als sonst fürs „googeln“.



Fragen von Anwesenden und twitternden internen sowie externen Teilnehmenden werden aufgenommen und beantwortet im Kornhausbräu, moderiert von Martin Hoffmann und Mark Riklin.

Statistiken der Straftaten St. Gallen: hier ist ein Rückgang feststellbar; die Internetkriminalität ist jedoch stark zunehmend; es gibt eine grosse Grauzone, bzw. eine hohe Dunkelziffer.

Die Kriminalpolizei hinkt den Entwicklungen im Internet immer etwas hinter her; wenn jedoch die Ermittlungen erfolgreich sind, sind die Erfolge oft sehr gross. Neue Möglichkeiten durch das Internet selbst, um Straftaten aufzudecken, werden fortlaufend durch neue Techniken „ausgetrickst“.

Seitens Prävention ist das fehlende Bewusstsein bzgl. Datenschutz ein Problem: für viele Leute ist dies kein Thema, vielen ist die Problematik nicht bewusst (Facebook, andere Networks, social nets); oft werden sehr persönliche Details zur Lebensart offen dargestellt, jeder kann reinschauen: „aha, der geht heute Abend aus“ usw. ...

Generell entwickeln sich durch das Internet keine neue Straftaten, kriminelle Taten werden nur mit anderen Mitteln (Medien) gemacht, die Plattform ist eine andere. Kriminalfälle steigen im Internet an, Straftaten sind Tür und Tor geöffnet, das Bewusstsein für die Unsicherheit im Internet fehlt den Leuten, die Menschen sind zu unkritisch, die Täterschaft nützt die neuen Möglichkeiten deshalb aus.

Als Ermittler und in der Prävention der Kriminalpolizei tätiger Kriminalbeamter ist man auch persönlich gefordert; Supervisionsangebote können genutzt werden. "Die einen Polizisten arbeiten im Strassenverkehr, die anderen eben hier", dass sei die Herausforderung.

Aspekte strafbarer Pornografie stehen im Vordergrund. Die Kriminalbeamten rufen dazu auf, das zu melden, das kann man beim nächsten Polizeiposten.

Präventionsseitig soll bei so gelagerten Problemen mit Jugendlichen das Gespräch gesucht werde, es genügt nicht, einfach die Computer oder andere Geräte abzuschalten, da Gefahren (hier auch: der Zugang zum Internet) ja überall bestehen; das Kinderschutzzentrum St Gallen kann bei Problemen präventiv besser als die Polizei.

KOBIK: Die „Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität“ koordiniert schweizweit Prävention und Ermittlungen. KOBIK kann bei Verdachtsfällen direkt kontaktiert werden, oft werden Verdachtsfälle von Bern aus an die kantonale Polizei weiter geleitet.
„Konstant hohe Zahl von Verdachtsmeldungen im Bereich Internetkriminalität“, unter: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/dokumentation/medieninformationen/2009/2009-06-30.html
Der aktuellste Jahresbericht von KOBIK 2008: http://www.facebook.com/note.php?note_id=98003508969
KOBIK hat grosse Ressourcen an Ermittlern und Spezialisten zur Internetkriminalität.
Bei begründeten Verdachtsfällen werden die betroffenen Personen kontaktiert, Datenträger werden eingezogen und ausgewertet; das ganze generiert recht viel Aufwand (grosse Speicherkapazitäten heute). Aufgabe von Ermittlern ist, zu bewerten, ob Texte, Bilder, Videos mit strafbare Inhalten vorliegen; über die Staatsanwaltschaft werden Ermittlungen anberaumt. Konkret werden Laptops, PC`s gesichert (Daten), anschliessend werden mit spezieller Software Texte und Bilder kenntlich gemacht; wenn die Ergebnisse negativ (nicht strafbar) sind, geht das Material an den/die Besitzer retour.
Jeder kann an KOBIK schreiben und Hinweise zu Internetseiten geben, die gesperrt werden sollen; die Frage ist immer, was strafmässig übrig bleibt.
Ein aktives Forschen nach Internettätern geschieht nur bei KOBIK, die Stelle hat Cybercops (ca. 30 Stellen), es besteht eine Zusammenarbeit mit nordische Länder nach gesperrten Sites (sind 2 Arbeitsstellen).

Die Rechtsgebung Schweiz gilt natürlich nicht für andere Länder, deshalb sind gegenseitige Abgleichungen bzgl. der Rechtsprechung wichtig.

Kinderporno Szene Schweiz: sobald Kinder betroffen sind wird durch den psychologischen Dienst Support geleistet, dies können auch Gemeinden, Schulen in Anspruch nehmen, neben der kriminalpolizeilichen Täterermittlung und Bestrafung.

Prävention hat die Aufgabe, Opfer zu verhindern: Angesetzt wird bei Erziehenden, Schulen, Schulleitungen usw., die Polizei hat auch einen Jugenddienst, welcher in verschiedenen Bereichen mit Jugendlichen arbeitet. Das Medium Internet wird zur Aufklärung (z. Bsp. von KOBIK) genutzt. Jugendliche sollen also vor möglichen Tätern geschützt werden. Den Zugang zum Internet bei Jugendlichen zu steuern zu versuchen ist die eine Seite; was die Kriminalbeamten immer wieder feststellen ist, dass in die Prävention zu wenig Zeit investiert wird (im Kindergarten Bsp. wird eine Lektion zum Thema angeboten, dann gehen Kinder nach Hause und probieren …).

Ein wesentliches Merkmal des Internet ist, das es kaum geregelt ist, jeder kann was einstellen, etwas auf einem Server anbieten; deshalb ist das ganze, da es sich in einem per se internationalen Umfeld abspielt, schwer kontrollierbar und mitunter hat man als Behörde wenig Handhabe (auch durch die verschiedenen nationalen rechtlichen Grundlagen).
Bei (potentiellen) Straftaten ist wichtig zu eruieren, woher der mögliche Strafbestand kommt; jeder PC ist weltweit lokalisierbar.

Staatliche Einschränkung der Nutzer als Kritik? 10.000 Verdachtsfälle letztes Jahr nur auf der einen kantonalen Stelle. Oft werden dann Anbieter geschlossen, ansonsten hat man als Vollzugsbehöre oft wenig Handhabe … (Recht auf Internet?).

Möglichkeiten, kriminelle Aktivität von Jugendlichen zu minimieren? – Ermittler, als Polizist und Vater: mit Kindern reden, aufklären, wo Gefahren sind einerseits, zweitens: jugendlichgerechtes Einschreiten; es gibt eine spezialisierte Strafbehörde, die Jugendstaatsanwalt: die Strafen sind mild, bei Wiederholung auch härter. Durch die Polizei(den Einsatz derselben) sollen Jugendliche verstehen, dass der Weg falsch war; wichtig ist, dass man einschreitet.

Bezüglich Wirtschaftskriminalität mit Focus Jugendlicher sind nicht Straf- sonder zivilrechtliche Delikte am häufigsten (Downloads – „Kinder Täter werden“ – Handykamera unter Kabine beim Baden, ins Netz usw.).
Das Bewusstsein Jugendlicher bzgl. Stalking und Mobbing ist oft gering. Die Strafbarkeit ist immer noch ein Grenzbereich; Mobbende sind sich dessen oft nicht so bewusst, sie suchen Grenzerfahrungen, die Erwachsene reizen. „Kinder tricksen Erwachsene aus.“
Eine härter Gangart bei Straftaten von Jugendlichen halten die Ermittler nicht für sinnvoll. Gefordert sind in der Gesellschaft nicht nur die Polizei, sondern auch die Eltern, Lehrer und die Politik. Oft wissen Jugendliche sehr wohl um ihr strafbares Handeln, wie zum Beispiel das Ankündigen von Straftaten im Internet belegen.
Die Herausforderung ist seitens der Kriminalpolizei, angemessen zu reagieren, „nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen“.

Ausgeklügelte, geschlossene Netzwerke im Internet sind extrem schwierig aufzuspüren. Vieles, was da so läuft, bleibt im Dunkeln. Über einen gerichtlichen Beschluss können Provider überprüft werden.

Da das Ziel der Ermittlungen ist, Straftäter der Strafe zuzuführen, ist es unsinnig, „illegale“ Crackmethoden als Ermittler anzuwenden.

Verdeckte Ermittler gibt es nur, wenn dies staatsanwaltschaftlich abgesegnet ist, dass ist im Prinzip auch bei Internetkriminalität möglich.

Eine Gefahr des „Überwachungsstaat“ sehen die Beamten nicht: im Prinzip würde jeder gerne etwas Illegales machen, jemanden Beleidigen … eine durchgehende Kontrolle ist nicht möglich. (??? Fragezeichen von mir ...)

Erfolge:
Von 100 gemeldeten Verdachtsfällen sind 90 positiv, man meldet also recht erhärtete Fälle.
Präventionsbeamter: Gewährleistet werden muss, dass Unbeteiligte nicht hineingezogen werden sind in Ermittlungen, dass man nicht fälschlich beschuldigt wird (Persönlichkeitsrecht).

Die Ermittler bzgl. Internetkriminalität sind polizeilich gut vernetzt, politisch steckt die Zusammenarbeit jedoch in den Kinderschuhen, hier herrscht ein grosser Bedarf an Koordination.

Guntram Fehr

2 Kommentare:

Christian hat gesagt…

Ein Tipp zum Thema Cyber-Mobbing: Der kreative EU-Spot "Stop Cyber-Mobbing" http://www.dailymotion.com/video/x8s89u

Mitsch hat gesagt…

KOBIK hat nicht 30 Stellen, sondern nur 2 Cybercops. 30 Beamte hat die Cyberabteilung der Polizei des Bayrischen Staate.